DIE ANWALTSKANZLEI  
Strober & Steinecke


WIR STEHEN AN IHRER SEITE
Strafrecht


In keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat so massiv in das Freiheitsrecht des Bürgers ein wie im Rahmen eines Straf­verfahrens: Dazu können Durch­suchungen, Beschlagnahmungen, Untersuchungs­haft, Geldstrafen und Freiheits­strafen gehören.

Durch diese Zwangsmaßnahmen sowie Vorverurteilungen im sozialen Umfeld wird oftmals die Existenz des Betroffenen schon vor einem Verfahren bedroht. Wir sind uns der besonderen Verantwortung für unsere Mandanten bewusst und erarbeiten nach gründlicher Auswertung der Ermittlungs­ergebnisse eine realistische Verteidigungs­strategie. Dabei beraten wir Sie individuell und vertreten sowie verteidigen Sie gegebenen­falls gerichtlich.






Unsere Kompetenzen im Strafrecht


  • Wahlverteidigungen
  • Pflichtverteidigungen
  • Nebenklage
  • Bußgeldverfahren
  • Unternehmensberatung bei Wirtschaftsdelikten
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Auslieferungsrecht und internationales Strafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Brandstiftungsdelikte
  • Computerkriminalität (auch Cyberkriminalität)
  • Eigentumsdelikte
  • Kapitaldelikte und Gewalttaten
  • Sexualstraftaten
  • Strafrechtliche Präventivberatung