DIE ANWALTSKANZLEI  
Strober & Steinecke


VERTRAUEN UND KOMPETENZ
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Seit 2001 beraten und vertreten wir mit unserer Kanzlei Mandaten in den Rechts­gebieten Familienrecht, Erbrecht und Mietrecht. Dabei achten wir darauf, Ihr Rechts­hilfegesuch möglichst außergerichtlich zu regeln und kostensensibel zu arbeiten. Weiterbildung und regelmäßige Schulungen unserer Mitarbeiter sind fester Bestand­teil unserer Philosophie. Dadurch sind unsere Mitarbeiter stets auf dem neusten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung.

Zudem verfügen wir über exzellente Fach­kenntnisse und eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Rechtswesens. Nehmen Sie ein Beratungsgespräch wahr und gewinnen Sie Klarheit über Ihr Anliegen.