DIE ANWALTSKANZLEI  
Strober & Steinecke


WIR LASSEN SIE NICHT ALLEIN
Familienrecht


Das Familienrecht ist ein spezielles Gebiet des Zivilrechtes, das die Rechts­verhältnisse zwi­schen Eheleuten, Lebenspartnerschaften sowie der Familie gesetzlich regelt. Ob Ehe­vertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorge­recht – im Familien­recht braucht es einen Rechts­anwalt, der die Interessen des Mandanten mit Einfühlungs­vermögen und Ver­handlungs­geschick vertritt.

Wir bearbeiten diesen recht­lichen Bereich mit großem Finger­spitzen­gefühl, um auf diese Weise persönliche Härten zu vermeiden.






Unsere Schwerpunkte im Familienrecht


  • Scheidung
  • Unterhaltsrecht
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht
  • Gewaltschutz
  • Umgangsrecht
  • Zugewinn
  • Eheverträge
  • Namensrecht und Adoptionsrecht
  • Einkommensermittlung
  • Hausratsteilung
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Internationales Familienrecht