DIE ANWALTSKANZLEI  
Strober & Steinecke


ZUSAMMEN ZUM ZIEL
Mediation im Erbrecht


Durch Mediation werden nicht nur teure, lang andauernde gerichtliche Verfahren umgangen, sondern auch Lösungen gefunden, die für alle Parteien zufrieden­stellend sind.

Auch vor einem Erbfall, bei der Planung der Vermögensnachfolge, ist Mediation unter Einbeziehung aller Erben und Vermächtnis­nehmer möglich. So können die Parteien gemeinsam eine verbindliche Lösung finden, um eventuellen Erbstreitig­keiten vorzu­beugen.






Beispiele für Mediation im Erbrecht


  • Klärung der Erbanteile innerhalb einer Erbengemeinschaft nach dem Erbfall
  • Klärung von anderen Konflikten innerhalb einer Erbengemeinschaft
  • Planung der Vermögensnachfolge vor dem Erbfall