DIE ANWALTSKANZLEI  
Strober & Steinecke


RECHTLICH ABGESICHERT
Arbeitsrecht


Eine unserer Kernkompetenzen ist das Arbeitsrecht, welches sich in die Bereiche

Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeits­recht untergliedert. Das Individual­arbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeit­geber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeits­recht, die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeit­nehme­rvertretungen sowie zwischen Arbeit­geber­verbänden und Gewerk­schaften.

Unsere Anwälte für Arbeits­recht vertreten Arbeitnehmer, Arbeit­geber sowie Betriebs­räte. Wir bieten fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.






Unsere Tätigkeiten im Arbeitsrecht


  • Begleitung der betrieblichen Personalarbeit
  • Restrukturierung und Betriebsänderung
  • Optimierung von Arbeitsbedingungen
  • Kündigung
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Durchsetzung von Arbeitnehmeransprüchen
  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Abfindungsoptimierung
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • Mobbing am Arbeitsplatz
  • Betriebsvereinbarungen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Tarifvertragsrecht
  • Personelle Einzelmaßnahmen