Eine unserer Kernkompetenzen ist das Arbeitsrecht, welches sich in die Bereiche
Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht untergliedert. Das Individualarbeitsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das kollektive Arbeitsrecht, die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften.
Unsere Anwälte für Arbeitsrecht vertreten Arbeitnehmer, Arbeitgeber sowie Betriebsräte. Wir bieten fundierte juristische Beratung im Hinblick auf die gesamte Bandbreite des Arbeitsrechts.